- staatsfeindlich
-
* * *
staats|feind|lich 〈Adj.〉 dem Staat feindlich (gesinnt), die staatl. Ordnung gefährdend; Sy verfassungsfeindlich ● \staatsfeindliche Gesinnung; sich \staatsfeindlich betätigen* * *
staats|feind|lich <Adj.>:gegen den Staat, die bestehende staatliche Ordnung gerichtet:eine -e Partei, Gesinnung;sich s. äußern.* * *
staatsfeindlich,in der DDR Merkmal der Straftatbestände des staatsfeindlichen Menschenhandels (§ 105 StGB) und der staatsfeindlichen Hetze (§ 106), die zusammen mit den Tatbeständen der landesverräterischen Agententätigkeit (§ 100) und des verfassungsfeindlichen Zusammenschlusses (§ 107) als Verbrechen gegen die DDR galten und als Grundlage der politischen Willkürjustiz dienten mit dem Ziel der Disziplinierung der Bevölkerung und der Abgrenzung gegenüber dem Ausland. - Nach österreichischem Strafrecht ist zu bestrafen, wer eine staatsfeindliche Verbindung gründet, deren wenn auch nicht ausschließl. Zweck es ist, auf gesetzeswidrige Weise die österreichische Unabhängigkeit, die verfassungsmäßige Staatsform oder verfassungsmäßige Einrichtungen der Republik oder ihrer Bundesländer zu erschüttern (§ 246 StGB).* * *
staats|feind|lich <Adj.>: gegen den Staat, die bestehende staatliche Ordnung gerichtet: eine -e Partei, Organisation, Gesinnung; -e Umtriebe; sich s. äußern.
Universal-Lexikon. 2012.